Durch die steigende Zahl an Neuinfektionen und der Zunahme im Bereich der Hospitalisierungsrate steht die Krankenhausampel seit 06. November auf gelb.
In Folge dessen gilt seit dem 07. November die erweiterten Maßnahmen der Warnstufe Gelb. Zudem gilt ab, 09. November die Regelungen bei einer roten Krankenhausampel.
Für den Sport hat dies folgende Auswirkungen:
- Allgemein: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend, eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen)!
- Im Freien gilt keine 3G-Regel, auch nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen.
- Indoor gilt ausnahmslos 3G plus (gelbe Ampelphase) – genesen, geimpft bzw. negative PCR-Testung bzw. ab morgen, 09.11.2021 2G (rote Ampelphase)! Daher müssen die Teilnehmer/Sportler*innen (auch Übungsleiter*innen und Trainer*innen) geimpft bzw. genesen!
- Kinder und Jugendliche: Nach § 3 Abs. 5 der 14. BayISMV sind Kinder unter 12 Jahren Geimpften gleichzusetzen, das Alter muss nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben (weil in der Schule regelmäßig getestet) auch bei freiwilligem 3G+ Zutritt unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus (gelbe Ampelphase).
Bei 2G (ab morgen 09.11.2021 im Stadtgebiet München) haben Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren nur dann Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind.