AKTUELLE INFORMATIONEN ZU DEN GELTENDEN CORONA-VORSCHRIFTEN

 

Regeln für Innenräume: 3G und Maskenpflicht 

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt, gilt von 02.09.2021 an in Innenräumen die 3G-Regel. Zugang haben dann nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder und Schüler. Schüler ab 15 Jahren benötigen einen Schülernachweis.

Beim Betreten der Räumlichkeiten und in Schulgebäuden muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden.

Vor Ort führen wir keine Tests durch!

Unsere Sporthallen und fast alle Sparten haben wieder den normalen Trainingsplan, zum Teil mit angepassten oder verkürzten Trainingseinheiten.

Grundlage für die Änderungen sind die Lüftungspausen zwischen den einzelnen Stunden. Es ist selbstverständlich, dass von Übungsleitern und Teilnehmen die einzelnen Punkte unseres Hygienekonzeptes eingehalten werden müssen.

Schreibe einen Kommentar