Sportausübung, Fitnessstudios, Solarien: 3G
Bei der Sportausübung in Sportstätten und Fitnessstudios, bei der praktischen Sportausbildung sowie beim Besuch in Solarien gilt 3G.
Die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot gelten weiterhin.
Gültig ab 21.März 2022